Im Trauerfall

Ablauf

Im Trauerfall

Schnelle Hilfe: Ratgeber und Leitfaden

An was muss bei einem Trauerfall gedacht werden? Welche Formalitäten müssen erledigt werden? Was ist als Erstes zu tun? Hier finden Sie als Orientierung einen möglichen Ablauf geschildert, wie bei einem Todesfall vorgegangen werden sollte.

Wichtig für Sie: In jedem Fall sind wir für Sie da! Deshalb beginnt unsere Leistung und vor allem unsere Hilfe beim Zuhören. In Zeiten des Abschiednehmens möchten wir Sie unterstützen. Alle nachfolgenden Punkte nehmen wir Ihnen gerne vollumfänglich ab.

1. Arzt verständigen

Sobald von Ihrer Seite der Todesfall festgestellt wurde, sollte ein Arzt verständigt werden, der den Tod des Betroffenen offiziell feststellt. Falls der Hausarzt oder zuständige Bereitschaftsarzt nicht zu erreichen wäre, kann im Notfall auch der Notdienst über die 116 117 kontaktiert werden.

2. Angehörige informieren

Die Angehörigen des Verstorbenen sollten zeitnah über den Todesfall informiert werden. Hierbei gibt es keine festgelegte Reihenfolge oder Auswahl der zu informierenden Personen. Dies als auch der Zeitpunkt für die Publikation obliegt allein den Angehörigen.

Folgende Personengruppen werden in der Regel informiert. Diese Aufstellung soll lediglich als Richtlinie dienen:

3. Notwendige Unterlagen heraussuchen

Im Todesfall sind zahlreiche Amtsgänge, Ab- und Ummeldungen bei unterschiedlichsten Institutionen zu erledigen. Hierfür sollten die wichtigsten Unterlagen für den Todesfall vorliegen.
In unserer Prioritätenliste finden Sie eine genaue Auflistung der Dokumente.

Zusammenfassend sind folgende Unterlagen notwendig:

4. Bestatter bzw. Bestattungsunternehmen informieren und kontaktieren

Falls der Verstorbene keine Anordnungen oder Wünsche hinsichtlich seiner Wahl eines Bestatters niedergeschrieben haben sollte, obliegt es den Angehörigen zu entscheiden welches Bestattungsunternehmen mit der Planung und Ausrichtung beauftragt wird.

Auf Wunsch begleiten wir Sie von Anfang an und kümmern uns um die vollumfängliche Organisation rund um bürokratische Themen, die Bestattung und die Trauerfeier.

5. Versicherungen benachrichtigen

Bei den meisten Versicherungen gilt es bestimmte Fristen einzuhalten. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die in der Totenbescheinigung angegebene Uhrzeit. Lebensversicherungen verlangen innerhalb einer sehr kurzen Frist über den Tod des Verstorbenen informiert zu werden. Bei Versäumnissen kann es im ungünstigsten Fall zu Problemen hinsichtlich geforderter Leistungsabwicklungen kommen.

6. Bestattung und Trauerfeier mit dem Bestatter ausarbeiten

Bis zur Bestattung gibt es zahlreiche Modalitäten zu klären und zu planen. Für die konkrete Ausarbeitung stehen wir als Bestattungsunternehmen helfend zur Seite und tun das Möglichste, um die Wünsche und Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen entsprechend umzusetzen.
Zu den wichtigsten Punkten gehört unter anderem die Entscheidung über der Art der Bestattung und des Grabes, die örtlichen Gegebenheiten und die Ausgestaltung der Trauerfeier. Bei all diesen Aspekten darf der Kostenfaktor nicht außer Acht gelassen werden. Es sollte im Vorfeld geklärt worden sein, wer welchen Rahmen der Bestattungskosten übernimmt.

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar

Auch an Sonn- und Feiertagen, unter unserer zentralen Rufnummer für alle Orte.

Grabschmuck